Mit dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen geht es los. Manche Nachweise fehlen oder sind den Verkäufern gar nicht bekannt: Lagepläne, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Ansichten, Schnitt, Baubeschreibung, Energieausweis, Nebenkostenaufstellung, Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Baugenehmigungen, Dokumentation der Haustechnik und vieles mehr. Bei Wohnungen haben zusätzlich die Teilungserklärung, der Aufteilungsplan, die Protokolle der Eigentümerversammlung sowie die Instandhaltungsrücklage vorzuliegen.
Sämtliche Unterlagen sind beim Kauf der finanzierenden Bank komplett vorzulegen. Sie werden für die übliche Beleihungsprüfung verlangt. Die Banken und Sparkassen sind durch neue Gesetze bei der Kreditvergabe zu sehr restriktiven Auflagen verpflichtet. Da müssen die Objektunterlagen stimmig und vollständig sein, sonst klappt es schon im Vorfeld nicht.